Gehirn

Kosten & Zuweisung

Kostenübernahme

Grundversicherung

Wird die neuropsychologische Diagnostik ärztlich angeordnet, ist die Leistung durch die Grundversicherung der Krankenversicherung gedeckt. Ab Januar 2027 werden auch therapeutische Leistungen (max. 30 Sitzungen pro Anordnung) über die Grundversicherung abgerechnet, wenn sie der Behandlung von hirnorganisch bedingten Hirnleistungsstörungen dienen und ärztlich angeordnet werden (Facharzt/-ärztin in Neurologie, physikalische Medizin und Rehabilitation, Neuropädiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, oder in allgemeiner innerer Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie).

Unfallversicherung

Liegt eine Hirnschädigung aufgrund eines Unfalls vor, werden Diagnostik und Therapie mit ärztlicher Anordnung über die Unfallversicherung abgerechnet (max. 30 Sitzungen pro Anordnung).

Selbstzahlung

Der Tarif richtet sich nach dem aktuell gültigen Vertrag zwischen dem Berufsverband und den Kranken- oder Unfallversicherungen (zirka Fr 180.-/Stunde).

Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine

Termine müssen bei Verhinderung 24 Stunden (1 Werktag) vorher abgesagt werden. Bei verspäteter oder gar keiner Abmeldung wird ein Betrag von Fr. 240.- (Diagnostik) oder Fr. 80.- (Beratung/Therapie) in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse vergütet.

Zuweisung

Bitte senden Sie die Anordnung mit allfälligen zusätzlichen Dokumenten und Berichten per Post oder E-Mail an:

M.Sc. Karin Brügger

Bälliz 12

3600 Thun

[email protected] [HIN gesichert]

Anordnung Diagnostik: PDF / Word

Anordnung Therapie: PDF / Word